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Michael Skorna
Lausitzer Trauerhilfe

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02943 Weißwasser
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Informationen

Erben müssen die Verträge des/der Verstorbenen erfüllen

Mit dem Tod eines Menschen werden seine geschlossenen Verträge nicht automatisch beendet. Die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen des Erblassers sollten unmittelbar nach dem Todesfall aufgelistet und geprüft werden.
Die bestehenden Verträge, wie Zeitungsabonnements, Vereins- oder Buchclubssmitgliedschaften, sollten entsprechend den Vertragsbedingungen gekündigt werden, wenn kein Interesse zur Weiterführung der Erben besteht.

Sehr wichtig ist, die gesamten Versicherungsverträge zu überprüfen, den Vertragspartner über den Sterbefall zu informieren und wenn die Versicherung nicht mehr notwendig ist, diese zu kündigen. Sollten keine Unterlagen für eventuell bestehenden Versicherungen vorliegen, empfiehlt es sich, die Kontoauszüge des Erblassers der letzten 6 Monate auf Einzugsermächtigungen, Dauer- oder Abbuchungsaufträge durchzusehen.
Die Kontoauszüge zeigen regelmäßige Belastungen auf und geben Hinweise über den Empfänger des Geldbeträges.

Denken Sie daran, wenn Sie zu viel Zeit verstreichen lassen und die erforderlichen Maßnahmen und Schritte nicht vornehmen, sind Sie als Erbe der Vertragspartner und sind finanziell in der Pflicht.

Lebensversicherungen gehören selten zur Erbmasse

Lebensversicherungen sind privatrechtliche Verträge und der Versicherungsnehmer entscheidet meist frei, wen er als Begünstigten im Todesfall benennt.
Die Versicherungsgesellschaft ist im Todesfall verpflichtet, die vereinbarte Versicherungssumme an den genannten Bezugsberechtigten auszuzahlen.
Deshalb sollte man in regelmäßigen Abständen, die getroffenen Verfügungen bezüglich der Begünstigten im Todesfall überprüfen.

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